Welche Gelder gibt es für Wärmepumpe und Alternativenergien?

Sockelförderung, Effizienzbonus, Sozialbonus, Konjunktur-Booster und Klima-Geschwindigkeitsbonus – was ist das alles?

Die Bundesregierung hat sich auf eine Heizungsförderung 2024 verständigt. Hohe Summen erhalten diejenigen, die jetzt besonders schnell und aktiv sind. Der Artikel zeigt, welche Heizungen trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gefördert werden – und welche Technologien keine Unterstützung erhalten. Dabei ist die neue Heizungsförderung längst nicht nur für Wärmepumpen attraktiv, die als besonders energieeffizient gelten.

Die wichtige Grundlage ist, dass es bei der Heizungsförderung 2024 eine Sockelförderung von 30 Prozent (!) gibt. Und zwar für alle Hauseigentümer, die ihre Gas- und Ölheizung austauschen. Um die alte Gas- und Ölheizung zu ersetzen, können dann etwa Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Wasserstoffheizungen und Pelletheizungen eingebaut werden. Dazu muss gesagt werden, dass es bislang keine Wasserstoffheizungen auf dem Markt gibt, die H2-Ready sind, also für Wasserstoff vorbereitet.

Wichtig dabei: Wer Erdwärmepumpen oder klassische Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel einbaut, der erhält zusätzlich einen Effizienzbonus. Sockelförderung und Effizienzbonus summieren sich dann bereits auf 35 Prozent der Investition.

Besonders wichtig damit Transformation und Wärmewende funktionieren, ist, dass Haushalte mit geringerem Einkommen darüber hinaus unterstützt werden. Genau das hat die Bundesregierung zuletzt beschlossen. Einkommensschwache Haushalte, das sind solche mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro (50.000 Euro brutto), erhalten zusätzlich 30 Prozent Förderung.

Wer also Sockelförderung, Effizienzbonus und den Sozialbonus in Anspruch nimmt, muss nur etwa ein Drittel der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel selbst tragen. Den Rest übernimmt der Staat.

Doch das ist nicht alles: Wer sich entscheidet, seine Heizung bis Ende 2024 auszutauschen, erhält einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 25 Prozent. Anschließend reduziert sich dieser Zuschuss bis Ende 2026 schrittweise auf 20 Prozent, bis Ende 2028 auf 15 Prozent und schließlich bis Ende 2030 auf zwölf Prozent. Bei neuen Holzheizungen ist jedoch nur dann ein Klima-Geschwindigkeitsbonus möglich, wenn sie nicht auch im Sommer für die Warmwasserbereitung genutzt werden. Dafür ist eine Kombination mit Solarthermie, Fotovoltaik und Elektroboiler oder einer kleinen Warmwasser-Wärmepumpe erforderlich.

Ebenfalls neu ist die Tatsache, dass Wohnungsunternehmen und Vermieter die Möglichkeit haben, diesen Klima-Geschwindigkeitsbonus zu erhalten. Dieser kann beantragt werden, solange ein spezielles Budget von zwei Milliarden Euro verfügbar ist. Die Ampelkoalition hofft dadurch, dass Millionen von zusätzlichen Wohnungen und Häusern Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Heizungsförderung 2024: Deckel bei 70 Prozent

Insgesamt soll bei der Förderung der Anteil von 70 Prozent der Kosten nicht überschritten werden. Zudem sollen die Investitionskosten bei 30.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt werden – demnach gibt es höchstens 21.000 Euro Förderung.

Neben der Unterstützung des Austauschs von Heizungen können wie bisher auch Zuschüsse für andere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beantragt werden. Dies beinhaltet beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, die Verbesserung der Anlagentechnik und die Optimierung der Heizung. Die Fördersätze bleiben unverändert bei 15 Prozent und erhöhen sich um einen Bonus von fünf Prozent, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt.

Neu ist, dass die Regierung einen zusätzlichen „Konjunktur-Booster“ für diese Maßnahmen in Höhe von zehn Prozent auszahlen will. Zur „Belebung der Baukonjunktur“ werde ein Sonderbudget in Höhe von drei Milliarden Euro bereitgestellt. Davon sind allerdings zwei Milliarden nur für selbst nutzende Eigentümer reserviert.

Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen können miteinander verknüpft werden. In der Summe lassen sich so förderfähige Kosten von 90.000 Euro geltend machen, wenn sowohl ein Heizungstausch erfolgt als auch Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden.

Indem sowohl ein Heizungstausch als auch Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden, können förderfähige Kosten von insgesamt 90.000 Euro geltend gemacht werden. Es besteht die Möglichkeit, die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander zu verknüpfen.

Neben Direktzuschüssen gibt es auch Förderkredite

eben Direktzuschüssen wird es auch Förderkredite von der Staatsbank KfW geben. Bis zu 120.000 Euro können beantragt werden, um die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen zu finanzieren. Der Zinssatz soll sich an den Refinanzierungskosten der KfW orientieren. Für Menschen mit einem Einkommen unter 90.000 gibt es eine zusätzliche Zinsvergünstigung von 2,5 Prozentpunkten.

Die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie im Bundesanzeiger wird voraussichtlich zwei bis fünf Wochen dauern. In der Zwischenzeit haben Eigentümer die Möglichkeit, eigenverantwortlich mit dem Einbau einer neuen Heizung zu beginnen. Der Förderantrag kann dann bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden.

Die Liste der Heizungsförderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist lang. Die Frage also, welche Gelder es für Wärmepumpe und Co. von der Bundesregierung gibt, ist nun endgültig geklärt. Damit ist die Debatte rund um das Gebäudeenergiegesetz zu einem soliden Ende gebracht worden. Ab 1. Januar 2024 spricht kein ökonomischer Grund mehr für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Hier geht es zur BEG-Seite des BMWK.

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